SPD beschließt Antrag über Neuausrichtung von TTIP (Transatlantic Trade and andere Beschränkungen des Warenhandels aufzuheben. Weitere Ziele sind die Liberalisierung kommerzieller Dienstleistungen, ferner ein optimaler Schutz und größtmögliche Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit für europäische Investoren in den USA sowie ein besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen der USA.“
Tatsächlich umfasst der Entwurf des Abkommens alle Bereiche staatlicher Regulierung und Gesetzgebung, die die Interessen multinationaler Konzerne berühren, wie z.B. staatliche Beihilfen (Art. 3), Rekommunalisierung (Art. 14), Geistiges Eigentum, Insolvenzverfahren (Art. 15), Freizügigkeit für Personal von Investoren (Art. 24), Lizenzvergabe (Art. 30), Computerdienstleistungen (Art. 34), Post- und Curierdienstleistungen (Art. 35), Elektronische Kommunikation (Art. 40), Vergabe von Radiofrequenzen (Art. 42), Beteiligungen ausländischer Firmen (Art. 50), Finanzdienstleistungen, Bankgeschäfte (Art. 55), Datenverarbeitung (Art. 56), Seetransportdienste (Art. 61), Ausflaggungsregelungen, E- Commerce (Art. 63). Aufgaben der Kartellämter entfallen. Kurz: Es gibt kaum einen Bereich, der nicht unter das Abkommen fällt, damit der ordentlichen Gerichtsbarkeit entzogen und dem privaten Schiedsgericht unterstellt wird. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Beschlossen vom Kreisvorstand am 19. März 2014